SATZUNG aktuell
 

Satzungsgemäße Aufgaben des Verbandes sind:

  1. Pflichtaufgaben
    1. Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.
    2. Die Durchführung der Unterhaltung der im Verbandsgebiet gelegenen Gewässer I. Ordnung.
    3. Die Erstellung der Gewässerunterhaltungspläne.
    4. Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung bei nachteiliger Veränderung der Wasserführung
    5. Die dem Verband auf der Grundlage des § 126 Absatz 3 Satz 4 BbgWG durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben

  2. Freiwillige Aufgaben
    1. Naturnaher Ausbau oder naturnaher Rückbau von Gewässern.
    2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in oder an Gewässern.
    3. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, zum Schutz des Bodens und für die Landschaftspflege
    4. Technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer.
    5. Förderung der Zusammenarbeit gemäß § 2 Nr. 13 und 14 WVG.


Organe des Verbandes sind:

  1. Die Verbandsversammlung,
    sie wird aus den Mitgliedern gebildet.
  2. Der Vorstand,
    er besteht aus 10 Personen, die nach Mitgliedern oder Interessengruppen gewählt werden.
    Die Zusammensetzung :
    5 kommunale Vertreter
    3 Vertreter der Landwirtschaft
    1 Vertreter der Forstwirtschaft
    1 Vertreter des Naturschutzes


Neufassung der Verbandssatzung, vom 20. September 2018 (ABl. S. 975) mit Erster Änderung vom 6. November 2020 (ABl. S. 1210)

 

Mitgliedsgemeinden:
Ahrensfelde
Britz, Chorin, Hohenfinow, Niederfinow
Schorfheide...
weiter ...
 
Lage des Verbandsgebietes
Das Verbandsgebiet liegt im Wesentlichen im Landkreis Barnim.
weiter ...
 
Downloads:
Satzung.pdf
820 kByte
Mitgliederverzeichnis 2010.pdf
45 kByte
weiter ...
 
Termine:
aktuelle Termine
weiter ...
 
Kontakt des WBV
Telefon: 03338 / 8266
Fax:       03338 / 8267
weiter ...