LAGE aktuell
 

Unterhaltungsplan 2024

Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung den Wasser- und Bodenverbänden (§ 79 Brandenburgisches Wassergesetz). Der Unterhaltungsplan umfasst die Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung, die aus Beiträgen finanziert werden.
Die Art und der Umfang der Gewässerunterhaltung wird mit gemäß § 78 (2) mit den örtlich zuständigen Wasser-, Naturschutz-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Forstbehörden abzustimmen.
Der abgestimmte Unterhaltungsplan liegt in Textform (Unterhaltungsplan) und als Tabelle (Unterhaltungsarbeiten) vor. Zusätzlich stehen das Gewässerkataster und die geplanten Unterhaltungsarbeiten als Kartendienst zur Verfügung.

 

 

Mitgliedsgemeinden:
Ahrensfelde
Britz, Chorin, Hohenfinow, Niederfinow
Schorfheide...
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Satzungsgemäße Aufgaben des Verbandes
1. Pflichtaufgaben
2. Freiwillige Aufgaben
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Downloads:
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820 kByte
Mitgliederverzeichnis 2010.pdf
45 kByte
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Termine:
aktuelle Termine
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Kontakt des WBV
Telefon: 03338 / 8266
Fax:       03338 / 8267
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